Entlastungsleistung

Anspruch auf den Entlastungsbetrag haben alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1.

Die Höhe des Entlastungsbetrages beträgt 125€ pro Monat (1500€ pro Jahr).

Was passiert mit nicht genutzten Entlastungsleistungen?

Schöpfen Sie in einem Monat nicht das volle Budget von 125 Euro aus, so kann der Restbetrag in den Folgemonaten innerhalb eines Kalenderjahres genutzt werden. Wenn Sie beispielsweise im Krankenhaus waren und im November nur 25 Euro für Entlastungsleistungen genutzt haben, stehen Ihnen im Dezember die restlichen 100 Euro vom November sowie die 125 Euro vom Dezember zur Verfügung. Bleibt am Ende des Jahres noch Geld übrig, können Sie dieses noch ins neue Kalenderhalbjahr übertragen. Am 30. Juni des Folgejahres verfällt der Restbetrag dann.