Verhinderungspflege 

Anspruch auf die Verhinderungspflege haben alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2, die mindestens 6 Monate zuhause gepflegt wurden.
Die Höhe der Verhinderungspflege beträgt 1612€ pro Jahr. Zusätzlich können 806€ pro Jahr aus der Kurzzeitpflege genutzt werden.
Dieser Anspruch besteht jährlich vom 01.01-31.12 eines Jahres. Wird diese Anspruch nicht geltend gemacht verfällt er zum 31.12. eines jeden Jahres.
Dieser Anspruch kann nicht auf das neue Kalenderjahr übertragen werden.